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Wichtige Informationen
- Rechtzeitige Terminvereinbarungen
helfen uns, Ihre
individuellen Wünsche optimal zu berücksichtigen.
- Kommen Sie bitte rechtzeitig und
pünktlich zu ihrem
Behandlungstermin. Wir sind stets bemüht, Sie ohne
Wartezeit zu behandeln.
- Terminabsagen und Terminänderungen sind
so früh wie möglich,
jedoch mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten
Behandlungszeit mitzuteilen. Für nicht rechtzeitig
abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen wir
Ihnen leider den Privatsatz in Rechnung stellen.
Für gesetzlich Krankenversicherte
- Bitte kommen Sie mit Ihrer
Verordnung direkt in unsere Praxis um Behandlungstermine zu
vereinbaren. Telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.
- Die Kassenverordnung muss, soweit
der Arzt nichts anderes
vermerkt hat, spätestens 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum begonnen
werden.
- Die Verordnung darf nicht länger
als 14 Kalendertage
unterbrochen werden. Fristüberschreitungen führen zum
Abbruch der Behandlungsserie.
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt
10,- Euro pro Verordnung
plus 10 % der verordneten Leistung und ist spätestens
zum 1. Behandlungstermin zu entrichten.
- Terminwünsche oder
Terminverlegungen teilen Sie uns
bitte vor Behandlungsbeginn mit.
- Nach den gesetzlichen Vorschriften
sind wir verpflichtet Kassenverordnungen vor Behandlungsbeginn auf
ihre vollständige und korrekte Ausstellung durch den verordnenden
Arzt zu überprüfen.
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